FKN Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 3 Sprengstoffverordnung berechtigt den Inhaber, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 zu kaufen, damit umzugehen und sie zu befördern. Voraussetzung für den Erwerb des FKN ist ein Sportbootführerschein.
Kursdauer:
Abendkurs: 1 Abend Theorie und Praxis à 120 Minuten
Zulassung:
- Mindestalter 18 Jahren
- Besitz des SBF See oder Binnen
Theoretische Prüfung:
Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten.
Praktische Prüfung:
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen.
Dazu gehört der fachgemäße Umgang mit:
- Fallschirm-Signalraketen (rot)
- Rauchfackeln (orange) bzw. Handfackeln (rot)
- Rauchsignalen (orange/Dose)
- Signalgebern mit Magazin oder Trommel
- nicht gezündeten Signalmitteln.
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung:
- Kopie SBF See oder Binnen